Kanzlei Rose im Prüfungsrecht erfolgreich: Abwendung der Exmatrikulation und Verlust des Prüfungsanspruchs an Hochschule

Die Hochschule hatte das Auslaufen des Studienganges bereits beschlossen und unser Mandant befand sich gerade in den letzten Zügen seines Elektrotechnik- Studiums, als ihm die Entscheidung der Hochschule bekanntgegeben wurde, dass sein letzter Prüfungsversuch in einem abschlussrelevanten Modul endgültig nicht bestanden sei und er sein Studium somit insgesamt nicht bestanden habe.

Das durch den Mandanten selbst geführte Widerspruchsverfahren hatte in der Sache keinen Erfolg. Aufgrund des Auslaufens des Studienganges war insofern Eile geboten, als unser Mandant mit seinem Widerspruchsbescheid an unsere Kanzlei herantrat und um Prüfungsanfechtung und gerichtliche Vertretung bat.

Im Rahmen des durch unsere Kanzlei geführten Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gelang es uns, einen bislang nicht entdeckten Verfahrensfehler aufzudecken und erfolgreich geltend zu machen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt teilte das Gericht unsere Rechtsansicht, so dass ein Vergleich zu Gunsten unseres Mandanten geschlossen werden konnte.

Hierdurch konnte unser Mandanten einen weiteren Prüfungsversuch erstreiten und die Bescheide über das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation wurden aufgehoben.

Wir freuen uns über den Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute und viel Erfolg beim Abschluss seines Studiums.