Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, droht Ihnen die Exmatrikulation wegen des endgültigen Nichtbestehen eines Prüfungsfaches oder sind Sie mit der Bewertung Ihrer Prüfung nicht einverstanden? Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten für Prüfungsrecht die notwendigen und wichtigen Schritte empfehlen und profitieren Sie von unserer tagtäglichen Praxis bei der Anfechtung von Prüfungen und unserem Wissen im Prüfungsrecht/ der Prüfungsanfechtung.

Als Kanzlei für Bildungsrecht sind wir auf das Prüfungsrecht spezialisiert. Bei diesem Rechtsgebiet, wenn es in vielen Fällen um den Abschluss des Studiums oder um eine wichtige Prüfung geht, sollten Sie sich unbedingt von einem auf das Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Studium bildet schließlich die Grundlage für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft, daher sollten Sie bei einem solch wichtigen Punkt keinen Laien beauftragen. Wir verfügen über Erfahrung in mehreren hunderten Fällen von Prüfungsanfechtungen und kennen eine Vielzahl an Prüfungsämtern und Fachbereichen an diversen Universitäten und Fachhochschulen.

Dieser Erfahrungsschatz ermöglicht uns, zusätzlich zu unserem rechtlichen Know-How im Prüfungsrecht, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit, auch in Bezug auf die mögliche Schließung einer vergleichsweisen Einigung gut einschätzen zu können.
In einer Vielzahl an Fällen konnten wir für unsere Mandanten erreichen, den letzten entscheidenden und ausstehenden Prüfungsversuch als erneute Wiederholung zu erhalten. So konnten unsere Mandanten, die in vielen Fällen allein noch eine Prüfung zur Erlangung ihres Bachelor-Grades oder Hochschulabschlusses benötigten, ihr Studium erfolgreich beenden. Diese Erfolge für unsere Mandanten bedeuten uns außerordentlich viel, dafür setzen wir all unsere Energie und Erfahrung ein.