Studienplatzklage Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit, BWL, u.a.

In allen nichtmedizinischen Fächern, den sogenannten “weichen” NC-Fächern, raten wir Ihnen insbesondere zu der Führung einer Studienplatzklage, wenn Sie im ordentlichen Bewerbungsverfahren keinen Studienplatz erhalten.
In nichtmedizinischen Fächern reicht in der Regel schon eine Klageführung gegen wenige Universitäten, um einen Erfolg zu erzielen.

Die Chancen einer Studienplatzklage im Fach Psychologie sind trotz Beliebtheit des Studienganges und eines niedrigen Numerus Clausus gut, weshalb eine Klage daher sehr empfehlenswert ist. Viele Abiturienten und Studienbewerber sind leider oftmals nicht über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage informiert und warten jahrelang auf einen Studienplatz, obwohl durch eine Studienplatzklage ein großer Zeitverlust vermieden werden kann.

Im Fach Psychologie ist ein Erfolg bei einer parallelen Klageführung gegen 10 Universitäten gut bis sehr gut zu realisieren.
Auch hier gilt, je mehr Verfahren gegen verschiedene Universitäten parallel geführt werden, desto höher die Erfolgschance.
Wir kennen die Universitäten, an denen die Verfahren in der Regel erfolgreich ausgehen.
Wir konnten bisher ausnahmslos alle unsere Mandanten in den nichtmedizinischen Studiengängen erfolgreich in ihrem Wunschstudiengang einklagen, wenn sie sich auf unsere Ratschläge und unsere Hochschulauswahl verlassen haben.
Selbstverständlich können wir Ihnen auch hier keine Garantie für den Erfolg eines Verfahrens geben, da jedes gerichtliche Verfahren ein gewisses Prozessrisiko in sich trägt und der Anwalt äußere und nicht beeinflussbare Umstände und Gegebenheiten in den Verfahren und an den Universitäten nicht verändern kann.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Universitäten und Fachhochschulen in den nichtmedizinischen Fächern oft zu der Schließung eines Vergleichs bereit sind, wenn sich nicht allzu viele Antragsteller in den gerichtlichen Verfahren befinden.
Gerne beraten wir Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.