Studienplatzklage
AUSLANDS-MEDIZINSTUDIUM.

Sie möchten in ein höheres Semester einsteigen – nach einem Auslandsstudium oder Fachwechsel? Wir helfen Ihnen, die Zulassung zum gewünschten Abschnitt Ihres Studiums rechtlich durchzusetzen.

Gerade im Bereich Medizin – etwa bei der Rückkehr aus Tschechien oder Ungarn – kommt es häufig zu Ablehnungen im klinischen Abschnitt, z. B. im 5. Semester. Die Studienplatzklage bietet hier eine wirksame Möglichkeit, Engpässe zu überwinden.

Voraussetzung: Ihre bisherigen Leistungen müssen anerkannt sein oder anerkannt werden können. Wir beraten Sie frühzeitig zur optimalen Vorgehensweise – schnell, fundiert und bundesweit.

Vergabekriterien
der Studienplätze

Im regulären Vergabeverfahren für höhere Fachsemester vergeben die Hochschulen verfügbare Plätze nach einer festen Rangfolge – vorausgesetzt, es sind überhaupt Studienplätze in dem jeweiligen Semester frei geworden. Vorrang haben dabei in der Regel Bewerber, die bereits eine Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung oder über ein Auswahlverfahren der Hochschule selbst erhalten haben. Danach folgen Bewerber mit einer Teilzulassung an einer deutschen Universität, etwa für den vorklinischen Abschnitt.

Erst nach diesen Gruppen werden Rückkehrer mit anerkennbaren Studienleistungen aus dem Ausland berücksichtigt. An letzter Stelle stehen in der Regel Quereinsteiger, also Studierende, die in einem anderen Studiengang eingeschrieben waren und dort anrechenbare Leistungen für den gewünschten Studiengang – etwa Medizin – erbracht haben.

Die konkrete Reihenfolge richtet sich nach den Vergabeverordnungen der Bundesländer, weicht aber nur selten von diesem Schema ab. Für Quereinsteiger und Auslandsrückkehrer ist der Einstieg über das reguläre Verfahren daher häufig schwierig – insbesondere im klinischen Abschnitt, da hier Studienplätze nur in Ausnahmefällen frei werden.

Studienplatzklagen in höhere Fachsemester – insbesondere für den klinischen Abschnitt – bieten oft besonders gute Chancen, da hier weniger Bewerber klagen und bei paralleler Klage gegen mehrere Universitäten die Erfolgsaussichten deutlich steigen.