STUDIENPLATZ
EINKLAGEN.

Wir machen Ihr Recht auf Bildung geltend.

ALLGEMEINES ZUR
STUDIENPLATZKLAGE

Die Studienplatzklage ermöglicht es, abgelehnten Studienbewerbern und Bewerbern, die aufgrund ihrer nicht ausreichenden Abiturnote das Wunschstudium nicht aufnehmen können, doch noch an den Wunschstudienplatz zu gelangen.
Jeder Studienplatzbewerber hat ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Berufs- und Studienwahl. Dieses verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht wird durch die Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Studiengänge beeinträchtigt und verletzt.

Aufgrund der großen Anzahl der Bewerber und der dadurch nicht unbegrenzt vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten der Universitäten haben die Universitäten zwar das Recht, den Studiengang mit einer Zulassungsbeschränkung, dem sog. Numerus Clausus, zu versehen, allerdings ist eine Bewerbungsablehnung und ein Eingriff in das Recht auf freie Studien- und Berufswahl nur dann zulässig, wenn die Universitäten sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zur Ausschöpfung aller möglichen und vorhandenen Ausbildungskapazitäten halten.

Wir führen im gesamten Bundesgebiet Ihre Studienplatzklage durch und analysieren für Sie an welcher Universität oder Fachhochschule die besten Erfolgschancen für Ihren Wunschstudiengang bestehen.

Hochschulrechtliche Vorschriften schreiben den Universitäten eine genaue Berechnung und Ermittlung der Anzahl von Studienplätzen für das jeweilige Semester anhand der zur Verfügung stehenden Lehrmittel und des bestehenden Lehrangebots vor. Da die vom Gesetzgeber erlassene Berechnungsmethode durch eine Vielzahl von Faktoren beeinfl usst wird und das Berechnungsverfahren sehr kompliziert ist, unterlaufen den Universitäten und Fachhochschulen bei der Festsetzung von Studienplätzen jedes Semester wieder Fehler.
Diesen Umstand machen wir uns im Rahmen Ihrer Studienplatzklage zu Nutze, indem wir weitere Kapazitäten und damit Studienplätze für Sie außerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens geltend machen. Wir unterstützen Sie als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die auf Studienplatzklagen spezialisiert ist, Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Mit der Studienplatzklage werden die Hochschulen und Universitäten auf die Nichtausschöpfung der möglichen Aufnahmekapazität von Studenten verklagt.

Studienplatzklagen erhöhen die Aussichten aufs Wunschstudium. Wird Ihr Studienplatzgesuch abgelehnt, können Sie sich auf das Hochschulzulassungsrecht berufen. Möchten Sie keine weitere Zeit verlieren und einen Studienplatz zum kommenden Semester einklagen, loten wir mit Ihnen die optimale und für Sie individuelle Klagestrategie einer Studienplatzklage aus. Nehmen Sie gerne frühzeitig mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich ausführlich beraten. Studienplatzklagen können in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern geführt werden!

Auf unseren Seiten fi nden Sie Informationen zur Studienplatzklage in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in höhere Fachsemester und in den klinischen Studienabschnitt/ Quereinstieg, z.B. von der Zahnmedizin zur Humanmedizin in nichtmedizinischen Fachbereichen, z.B. Psychologie, Pharmazie, Lehramt, Soziale Arbeit, BWL, Jura, u.a. in Master-Studiengängen.
Sprechen Sie uns gerne an!

Eine Studienplatzklage sollten Sie so früh wie möglich planen, um keine wertvolle Zeit durch das Verpassen von Fristen zu verlieren, am besten bereits vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule, d.h. zum Sommersemester vor dem 15.01. und zu dem Wintersemester vor dem 31.05. (Altabiturienten) oder 15.07 (Neuabiturienten). Auch nach diesem Zeitpunkt sind jedoch je nach Bundesland noch Klagen möglich. Rufen Sie uns gerne an, um zu erfragen, ob Sie für Ihr Fach noch klagen können. Sie sollten sich auch bestmöglich an einer Vielzahl von Universitäten oder Hochschulen bewerben, auch wenn Sie glauben, dass Ihre Bewerbung mangels ausreichender Abiturnote sinnlos erscheint.

Es kann nämlich, je nach Bundesland und dort bestehender Gesetzeslage, für eine Studienplatzklage notwendig sein, dass Sie sich dort auch frist- und formgerecht beworben haben. Da das Hochschulrecht in jedem Bundesland unterschiedliche Form- und Fristerfordernisse bereit hält und sich die Regelungen stetig ändern, veröffentlichen wir auf unserer Seite keine Fristen. In jedem Fall sind Sie jedoch vor dem Ablauf der regulären Bewerbungsfrist und meist auch noch, wenn der Ablehnungsbescheid noch nicht angekommen ist, rechtzeitig genug, um eine Studienplatzklage einzuleiten.
Sprechen Sie uns gerne an!

Die Chancen einer erfolgreichen Studienplatzklage können mit einer optimalen Klagestrategie gesteigert werden. Die Chancen einer Studienplatzklage sind abhängig von dem Wunschstudiengang, den man studieren möchte, zu beurteilen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass in nahezu sämtlichen nichtmedizinischen Studiengängen (bspw. Lehramt, Jura, BWL/ Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit, Bau- oder Wirtschaftsingenieurwesen, Medienwissenschaften, und vielen anderen Studiengängen) bei fristgerechtem Vorgehen sehr gute Chancen auf einen Studienplatz bestehen.

In einigen nichtmedizinischen Fächern konnten unsere Mandanten mit einer 100 % -igen Erfolgsquote in das Wunschstudienfach eingeklagt werden. Erfolgschancen können bei der Studienplatzklage mittels dem parallelen Verklagen mehrerer Hochschulen/Universitäten erhöht werden. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich insbesondere bei den sog. „harten NC-Fächern“ wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie. Abwägung der Erfolgschancen einer Studienplatzklage Nähere Informationen zu einzelnen Fächern können Sie gerne auch auf unserer Seite unter dem jeweiligen Studiengang einsehen.

Sollte Ihr Studiengang auf unserer Seite nicht aufgeführt sein, heißt das nicht, dass in diesem Fach die Chancen schlecht wären. Gerade in seltener eingeklagten Fächern oder exotischen Studiengängen bestehen oftmals sehr gute Aussichten auf einen Studienplatz, da im Klageverfahren wenig überlaufene Studiengänge sehr gut einklagbar sind.
Bitte beachten Sie auch, dass die Nachfrage im Klageverfahren sich von der Nachfrage im regulären Bewerbungsverfahren stark unterscheidet.

Im Bewerbungsverfahren überlaufene und stark nachgefragte Studiengänge müssen nicht auch gleichzeitig so nachgefragt im Klageverfahren sein, denn nicht jeder abgelehnte Bewerber führt gleichzeitig eine Studienplatzklage.

Bei Fragen zu den Chancen und der Einholung einer Empfehlung zu der Anzahl der zu verklagenden Hochschulen/ Universitäten, kontaktieren Sie uns sehr gerne für ein unverbindliches telefonisches Informationsgespräch, in dem über die Chancen, den Ablauf und die Kosten eines Verfahrens gesprochen werden kann. Alternativ vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei, wobei persönliche Termine als anwaltliches Beratungsgespräch vergütungspflichtig sind.

Sie legen Wert auf Kostentransparenz und wir auch, denn natürlich wünschen wir uns, dass Sie mit unserer Arbeit und der Studienplatzklage von A-Z zufrieden sind, wozu auch eine Kostenaufklärung gehört.

Die Kosten einer Studienplatzklage unterteilen sich in eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. gegnerische Anwaltskosten. Gegnerische Anwaltskosten fallen überwiegend in medizinischen Studiengängen oder in der Psychologie an. Sprechen Sie uns hier genau an, wir können Ihnen den Kostenrahmen nennen.

Wir bieten grundsätzlich für die Führung einer Studienplatzklage ein Pauschalhonorar für eine bestimmte Anzahl an Universitäten an. Ein Pauschalhonorar ist unseres Erachtens nach das für den juristischen Laien am besten verständliche Honorar, denn Sie wissen von Beginn an genau, was die Studienplatzklage Sie kosten wird.

Sofern Sie eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) wünschen, die jeden einzelnen Verfahrensabschnitt abrechnet, so können wir jedoch auch gerne zu diesen Gebührensätzen tätig werden. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich für eine Kostentransparenz zu Beginn des Verfahrens ein Pauschalhonorar für das Verfahren zu vereinbaren, da dieses fest vereinbart wird und nicht nach außergerichtlichem und gerichtlichem Vorgehen, Terminen/ Telefonaten mit der Gegenseite, etc. unterscheidet, sondern unabhängig vom entfalteten Aufwand mit einem bestimmten, genau zu beziffernden Betrag, berechnet wird und wir Ihnen genau sagen können, welches Honorar auf Sie zukommt.

Beratungsgespräche zu einer Studienplatzklage sind sowohl persönlich, als auch telefonisch möglich.

Beratungsgespräche sind in unseren Kanzleien in Gießen und Frankfurt sowohl persönlich als auch telefonisch möglich. Kontaktieren Sie uns gerne unter unseren Rufnummern 069-31019173 für Frankfurt oder unter 0641-9722538 für unsere Kanzlei in Gießen. Telefonische Vorabinformationen zum Ablauf sowie den Chancen und Kosten einer Studienplatzklage erteilen wir völlig unverbindlich, um Ihnen einen ersten Eindruck zu verschaffen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, ob die Studienplatzklage
für Sie der richtige Weg ist. Daher zögern Sie nicht, uns hinsichtlich Ihres rechtlichen Anliegens frühzeitig zu kontaktieren und sich über rechtliche Möglichkeiten und Erfolgschancen zu informieren. Wir werden Ihnen stets freundlich beratend zur Seite
stehen und mit Ihnen eine erfolgsorientierte Strategie zum Erhalt Ihres Studienplatzes erarbeiten.