Bitte beachten Sie den nächsten Fristablauf für Studienplatzklagen in Hessen zum Wintersemester 2025/26 am 01.09.2025. Bitte informieren Sie sich noch in den verbliebenen Tagen bis zum Fristablauf, auch wenn ein Ablehnungsbescheid noch nicht vorliegt. Studienplatzklagen müssen bis zu einer gesonderten Frist mit einem gesonderten Antrag eingeleitet werden.