Der Beruf der Zahnärztin oder des Zahnarztes vereint medizinisches Wissen mit handwerklichem Können und genießt hohes Ansehen. Doch der Weg ins Zahnmedizinstudium ist durch den strengen Numerus Clausus oft versperrt – selbst für motivierte und talentierte Bewerber.
Wenn auch Sie wegen Ihrer Abiturnote abgelehnt wurden oder eine Absage absehbar ist, heißt das nicht, dass Ihr Traum vom Zahnmedizinstudium vorbei ist. Die Studienplatzklage in der Zahnmedizin kann Ihnen den Zugang dennoch ermöglichen.
Gerne beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in der Zahnmedizin.

Erfolgreich ins
Zahnmedizin Studium
Eine Studienplatzklage Zahnmedizin ist im Prinzip, vom Ablauf mit der Studienplatzklage Medizin zu vergleichen. Mit der Besonderheit, dass in den Kapazitätsverfahren der Zahnmedizin weniger Antragsteller um die begehrten Plätze streiten.
Daher sind die Zulassungschancen mit einer Studienplatzklage in das Fach Zahnmedizin, auch besser als bei einer Klage in das Studium der Medizin. Mit großer Erfahrung und Engagement begleiten wir Sie als erfahrene und kompetente Anwälte bei Ihrer Studienplatzklage in der Zahnmedizin.
Unsere Kanzlei begleitet Sie von ersten unverbindlichen Informationen zu Kosten, Chancen und dem Ablauf einer Studienplatzklage, bis hin zu der Führung einer bundesweiten Studienplatzklage Zahnmedizin vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Da bei einem Erfolg durch die Aufdeckung von Kapazitäten mittels der Studienplatzklage Zahnmedizin in dem Großteil der Verfahren, die durch das Gericht vergebenen Plätze unter den Klägern verlost werden, empfehlen wir ein bundesweites Vorgehen gegen 15-20 Universitäten zu Erhöhung der Erfolgschancen auf einen Studienplatz.
Erfolgsaussichten
mit Kanzlei Rose
Als spezialisierte Anwaltskanzlei erkennen wir schnell anhand Ihrer persönlichen Kriterien und Situation wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind und welches die richtige Klagestrategie für Sie ist.
Mit Sicherheit kann die Studienplatzklage Zahnmedizin auch für Sie das probate Mittel zu einem schnellen Studienbeginn sein.
Wichtig ist jedoch, dass Sie sich am besten so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen, und zwar bereits vor den Bewerbungen bei Hochschulstart/ der SfH, da in einigen Bundesländern wichtige Fristen für die Studienplatzklagen bereits vor dem Erhalt der Ablehnungsbescheide und der zentralen Bewerbung bei Hochschulstart ablaufen. Beauftragen Sie unsere Kanzlei daher frühzeitig & fragen Sie noch heute unverbindlich an.
Nur dadurch können die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang der Verfahren in einigen Fällen erhöht werden. Wir können zwar auch nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheides in einer Vielzahl von Bundesländern noch für Sie tätig werden – wenn Sie jedoch schon wissen, dass Sie Ihren Zahnmedizin-Studienplatz evtl. einklagen wollen, informieren Sie sich bereits frühzeitig, damit wir ausreichend Zeit für die Entwicklung Ihrer individuellen Klagestrategie haben und in allen Bundesländern noch die Möglichkeit zur Führung einer Studienplatzklage in der Zahnmedizin verfolgen können.
Eine Studienplatzklage in der Zahnmedizin kann Ihnen dazu verhelfen, lange Wartezeiten zu vermeiden, da die gerichtlichen Verfahren und deren Vergabekriterien zum Großteil unabhängig von Ihrer Abiturnote und Wartezeit verlaufen.