Kosten einer Studienplatzklage können von einigen Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, ist jedoch abhängig von dem individuellen Versicherungsumfang Ihres Vertrages.
Wenn Sie oder Ihre Eltern über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist eine Übernahme (zumindest teilweise) durch diese für Studienplatzklagen und Hochschulrecht möglich, wenn Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag diesen Bereich mitversichert hat und Ihre im Vertrag vereinbarte Wartezeit aus dem Vertrag bereits abgelaufen ist. Dies regeln die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) Ihres Versicherungsvertrages. Notwendig ist, dass Ihr Vertrag den Bereich – Verwaltungsrechtsschutz -beinhaltet, wobei das Hochschulzulassungsrecht/ Hochschulrecht nicht ausgeschlossen sein darf.
Beachten Sie bitte, dass seit dem Jahr 2009/2010 nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen die Führung von Studienplatzklagen versichern, bzw. ist der Umfang der Klageverfahren erheblich beschränkt. Entsprechende Angaben hierzu sind Ihrem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Daher profitieren oft Mandanten von der Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung, die über einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, in dem die Übernahme von Studienplatzklagen nicht beschränkt oder ausgeschlossen ist.