Studienplatzklage – sichern Sie sich Ihren Quereinstieg in die Medizin.

Generell können erworbene Qualifikationen im Aus- oder Inlandsstudium in verwandten Fächern, oder in einem Medizinstudium im Ausland, auf ein geplantes Medizinstudium in Deutschland angerechnet werden. Für viele Interessenten gestaltet sich der Quereinstieg in die Medizin (auch Vorklinik) äußerst schwierig. Auch Bewerber, die den erforderlichen Numerus Clausus erreicht haben, werden nicht selten von Hochschulen abgewiesen. So kommt es gerade für diejenigen, die den Quereinstieg in die Medizin wagen, häufig zu längeren Wartezeiten.

Gegen die Ablehnung durch eine Hochschule können Sie allerdings rechtlich vorgehen und einen Studienplatz einklagen. Dabei sind wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte gerne behilflich. Mit unserer großen Kompetenz prüfen wir bundesweit Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie engagiert, wenn Sie gegen einen Ablehnungsbescheid klagen und so Ihren Quereinstieg in die Medizin sichern möchten. Eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen bildet die Grundlage für eine individuelle Vertretung der Interessen unserer Mandanten.