Beachten Sie die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelten Fristen!

Eine Studienplatzklage sollten Sie so früh wie möglich planen, um keine wertvolle Zeit durch das Verpassen von Fristen zu verlieren, am besten bereits vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule, d.h. zum Sommersemester vor dem 15.01. und zu dem Wintersemester vor dem 31.05. (Altabiturienten) oder 15.07 (Neuabiturienten). Auch nach diesem Zeitpunkt sind jedoch je nach Bundesland noch Klagen möglich. Rufen Sie uns gerne an, um zu erfragen, ob Sie für Ihr Fach noch klagen können. Sie sollten sich auch bestmöglich an einer Vielzahl von Universitäten oder Hochschulen bewerben, auch wenn Sie glauben, dass Ihre Bewerbung mangels ausreichender Abiturnote sinnlos erscheint.

Es kann nämlich, je nach Bundesland und dort bestehender Gesetzeslage, für eine Studienplatzklage notwendig sein, dass Sie sich dort auch frist- und formgerecht beworben haben.
Da das Hochschulrecht in jedem Bundesland unterschiedliche Form- und Fristerfordernisse bereit hält und sich die Regelungen stetig ändern, veröffentlichen wir auf unserer Seite keine Fristen. In jedem Fall sind Sie jedoch vor dem Ablauf der regulären Bewerbungsfrist und meist auch noch, wenn der Ablehnungsbescheid noch nicht angekommen ist, rechtzeitig genug, um eine Studienplatzklage einzuleiten.