Mit einer Studienplatzklage, einen Studienplatz in der Zahnmedizin ohne Wartezeiten erhalten

Der Beruf des Zahnarztes/ der Zahnärztin ist für viele Abiturienten und Studienbewerber ein Traumberuf, da er handwerkliche und künstlerische Fähigkeiten mit einem anspruchsvollen medizinischen und wissenschaftlichen Studium der Zahnmedizin verbindet und der Beruf ein hohes gesellschaftliches Ansehen mit sich bringt. Gleichwohl unterliegt das Studium der Zahnmedizin, wie auch die Fächer der Human- und Tiermedizin einem Numerus Clausus, der für eine direkte Zulassung eine Abiturnote mit 1-er-Schnitt verlangt.

Trotz gegebenen Talenten für ein Zahnmedizin-Studium und dem Wissen, dass dies das richtige Studienfach ist, können viele Studienbewerber diese Zulassungsbeschränkungen nicht erfüllen. Sollten auch Sie aktuell eine Ablehnung im Fach Zahnmedizin erhalten haben oder diese aufgrund einer nicht ausreichenden Abiturnote absehen können, dann scheuen Sie sich nicht, um Ihr Recht auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin zu kämpfen. Setzen Sie sich mit uns, dem Team der Rechtsanwaltskanzlei Rose, in Verbindung.