Wir führen in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen und Fachbereichen bundesweit Klagen gegen Universitäten und Fachhochschulen durch.

Haben Sie keine Zulassung in Ihrem gewünschten Studienfach erhalten, dann ist der Weg über eine Studienplatzklage in allen nichtmedizinischen Fächern äußerst empfehlenswert und anzuraten.
Der Vorteil in nichtmedizinischen Studiengängen wie z.B. Studienplatzklagen in den Fächern Psychologie, Lehramt, BWL, Soziale Arbeit, u.a. ist, dass eine erheblich geringere Anzahl an Studienplatz-Bewerbern Klageverfahren einleitet.

Bei einer geringen Anzahl an Klägern ist es für die Universitäten und Fachhochschulen in der Regel viel aufwändiger das gesamte Kapazitätsverfahren unter Vorlage sämtlicher kapazitätsrelevanter Unterlagen zu durchlaufen, als wenige Kläger und Antragsteller zum Studium zuzulassen. Sämtliche Verfahren in nichtmedizinischen Fächern konnte unsere Kanzlei bisher mit Erfolg beenden. Daher können wir Ihnen eine Studienplatzklage in Ihrem nichtmedizinischen Wunschstudiengang nur empfehlen.