Sie haben im Ausland studiert oder bereits in einem anderen Fach Studienleistungen für Ihren Wunschstudiengang erworben und begehren die Zulassung in ein höheres Semester Ihres Wunschstudienganges?

Da mittlerweile auch Rückkehrer aus dem Ausland und Quereinsteiger nicht mehr ohne Weiteres eine Zulassung zum klinischen Studienabschnitt und zu höheren Fachsemestern erhalten, führen wir auch Studienplatzklagen durch, die sich auf eine Zulassung zu einem höheren Semester richten. Wichtig ist hierbei, dass Ihre Leistungsnachweise bei der zu wählenden Universität anerkannt sind oder anerkannt werden.

Medizinstudenten aus dem Ausland, z.B. aus Tschechien und Ungarn, benötigen daher zunächst einen Anerkennungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes, um bei einer deutschen Universität die Zulassung zum Studium zu erhalten. Der klinische Studienabschnitt, insbesondere das 5. Fachsemester, weist zunehmend Engpässe auf, und kann bei einer Rückkehr aus dem Ausland zu Absagen im regulären Bewerbungsverfahren führen.