Sie sind an einer Studienplatzklage interessiert? Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten.

Eine Studienplatzklage in Form einer sog. Kapazitätsklage ist in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich- und zwar vollkommen unabhängig von Ihrer Abiturnote und der Wartezeit. Studienplatzklagen können in sämtlichen Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudiengängen geführt werden.
Auch bei Studiengängen, bei denen Eignungsprüfungen oder Zugangsbeschränkungen bestehen, können Klagen geführt werden, wobei dies dann keine außerkapazitären Studienplatzklagen sind, sondern diese richten sich gegen das Bewerbungsverfahren.

Da die Universitäten bei der Studienplatzvergabe rechtlich verpflichtet sind, an Ihre absolute Kapazitätsgrenze zu gehen, um eine maximale Anzahl an Studienplätzen für die Studienbewerber zu Verfügung zu stellen, wird in dem Verfahren der Studienplatzklage gerügt, dass die Universitäten oder Hochschulen nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft haben. In diesem Verfahren wird sodann die Kapazitätsberechnung der Universität oder Hochschule überprüft. Da das Berechnungsverfahren sehr kompliziert ist, unterlaufen den Universitäten und Fachhochschulen bei der Festsetzung von Studienplätzen jedes Semester wieder Fehler.