Studienplatzklage 2017

Wir sind spezialisiert auf die bundesweite Führung von Studienplatzklagen.
Jeder Studienplatzbewerber hat ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Berufs- und Studienwahl.

Die Studienplatzklage ermöglicht es, abgelehnten Studienbewerbern und Bewerbern, die aufgrund ihrer nicht ausreichenden Abiturnote das Wunschstudium nicht aufnehmen können, doch noch an den Wunschstudienplatz zu gelangen.
Jeder Studienplatzbewerber hat ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Berufs- und Studienwahl. Dieses verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht wird durch die Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Studiengänge beeinträchtigt und verletzt.

Aufgrund der großen Anzahl der Bewerber und der dadurch nicht unbegrenzt vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten der Universitäten haben die Universitäten zwar das Recht, den Studiengang mit einer Zulassungsbeschränkung, dem sog. Numerus Clausus, zu versehen, allerdings ist eine Bewerbungsablehnung und ein Eingriff in das Recht auf freie Studien- und Berufswahl nur dann zulässig, wenn die Universitäten sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zur Ausschöpfung aller möglichen und vorhandenen Ausbildungskapazitäten halten.