Die Exmatrikulation ist wohl das Schlimmste, was einem Studierenden während seiner Hochschulausbildung passieren kann. Gleichgültig, ob die Universität oder Fachhochschule die Exmatrikulation aufgrund formaler Gründe vornimmt oder sich auf die Studien- oder Prüfungsordnung des eigenen Fachbereichs beruft.
Nicht immer muss durch die ausgesprochene Exmatrikulation das Ende des Studiums eingeläutet sein. In vielen Fällen wird die Exmatrikulation rechtswidrig ausgesprochen. Dabei halten sich die Hochschulen nicht an die gesetzlichen Regelungen- teils wegen rechtlich fehlerhafter Bewertungen oder aufgrund von fahrlässigem Verhalten der Hochschulmitarbeiter.
Insbesondere wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen, nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten oder eine Abmeldung und Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte, kann vorgetragen werden, dass der Sachverhalt, der zu der ausgesprochenen Exmatrikulation geführt hat, nicht ordnungsgemäß und ermessensfehlerfrei gewürdigt wurde.