Kanzlei Frankfurt
60594 Frankfurt am Main
Hessen Deutschland
Tel.: 069-310 19 173
Fax: 069-310 19 174
Ihre Spezialkanzlei für die Studienplatzklage in Frankfurt
Studienplatzklage mit der Kanzlei Rose
Die Kanzlei Rose ist eine Fachkanzlei für Bildungsrecht und Studienplatzklage und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main zentral und stadtmittenah in Frankfurt-Sachsenhausen.
Ansprechpartnerin für Studienplatzklagen ist Frau Rechtsanwältin Rose. Sie ist auf die verwaltungsrechtlichen Rechtsgebiete des Hochschulzulassungsrechts, Hochschul- und Prüfungsrechts spezialisiert und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Frau Rechtsanwältin Rose greift durch die Führung von weit mehr als tausend Klageverfahren gegen Universitäten und Fachhochschulen auf einen enormen Erfahrungsschatz zurück und ist daher Ihre kompetente Rechtsberaterin bei allen Fragen rund um das Studium und die Studienplatzklage.
Unsere Räumlichkeiten befinden sich unmittelbar am Südbahnhof und an der Schweizer Straße. Sie können uns einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen oder bequem mit dem Auto zu uns kommen.
Parkplätze sind im Hof unserer Kanzlei für Sie vorhanden. Bei der Anreise mit dem PKW geben Sie einfach kurz unserem Sekretariat Bescheid, damit wir für Sie einen freien Parkplatz sicherstellen können.
Ihr Rechtsanwalt für die Studienplatzklage in Frankfurt
Wird Ihnen die Immatrikulation verwehrt, müssen Sie die Absage seitens der Hochschule nicht tatenlos akzeptieren. Bei einer Verletzung Ihres Grundrechts auf freie Studien- und Berufswahl können Sie einen geeigneten Rechtsbehelf in Anspruch nehmen: die Studienplatzklage. In Frankfurt am Main stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Rose und ihr Anwaltsteam mit ihrem spezialisierten juristischen Fachwissen zur Verfügung, wenn Sie sich nicht mit dem Ablehnungsbescheid oder einer zu erwartenden Absage abfinden wollen. Als auf Hochschulzulassungsrecht und Bildungsrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir uns deutschlandweit für Sie und Ihre Studienplatzklage ein.
In unserer Kanzlei in Frankfurt beraten wir Sie ausführlich und schätzen Ihre Erfolgsaussichten für die Führung einer Kapazitätsklage / Studienplatzklage realistisch ein. Mit unserer professionellen Unterstützung können Sie möglicherweise schon bald das Studium Ihres Wunschstudienganges aufnehmen, auch wenn Sie den geforderten Notendurchschnitt im Abitur nicht erreicht haben.
Neben den Fächern Human-, Tier– und Zahnmedizin sowie Psychologie sind wir auch bei vielen weiteren Studiengängen, welche wir durch zahlreiche Verfahren erfolgreich eingeklagt haben, die richtige Anwaltskanzlei für Sie.
Unsere Kanzlei gehört im Rhein-Main-Gebiet und Raum Frankfurt zu den führenden Anwaltskanzleien im Bildungsrecht und der Betreuung von Studienplatzklagen. Wir verfügen über eine enorme Praxiserfahrung in mehr als tausend Studienplatzklageverfahren und weit mehr als tausenden Fällen im Prüfungs- und Schulrecht gegen diverse Universitäten, Fachhochschulen und Schulen bundesweit.