Sie legen Wert auf Kostentransparenz und wir auch, denn natürlich wünschen wir uns, dass Sie mit unserer Arbeit und der Studienplatzklage von A-Z zufrieden sind, wozu auch eine Kostenaufklärung gehört.
Die Kosten einer Studienplatzklage unterteilen sich in eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. gegnerische Anwaltskosten. Gegnerische Anwaltskosten fallen überwiegend in medizinischen Studiengängen oder in der Psychologie an. Sprechen Sie uns hier genau an, wir können Ihnen den Kostenrahmen nennen. Wir bieten grundsätzlich für die Führung einer Studienplatzklage ein Pauschalhonorar für eine bestimmte Anzahl an Universitäten an. Ein Pauschalhonorar ist unseres Erachtens nach das für den juristischen Laien am besten verständliche Honorar, denn Sie wissen von Beginn an genau, was die Studienplatzklage Sie kosten wird.
Sofern Sie eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) wünschen, die jeden einzelnen Verfahrensabschnitt abrechnet, so können wir jedoch auch gerne zu diesen Gebührensätzen tätig werden. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich für eine Kostentransparenz zu Beginn des Verfahrens ein Pauschalhonorar für das Verfahren zu vereinbaren, da dieses fest vereinbart wird und nicht nach außergerichtlichem und gerichtlichem Vorgehen, Terminen/ Telefonaten mit der Gegenseite, etc. unterscheidet, sondern unabhängig vom entfalteten Aufwand mit einem bestimmten, genau zu beziffernden Betrag, berechnet wird und wir Ihnen genau sagen können, welches Honorar auf Sie zukommt.