ACHTUNG FRISTABLAUF: 01.03.2019 für Studienplatzklagen zum Sommersemester 2019

Bitte beachten Sie den nächsten Fristablauf für Studienplatzklagen zum Sommersemester 2019 am 01.03.2019. Bitte informieren Sie sich noch in den verbliebenen Tagen bis zum Fristablauf, auch wenn ein Ablehnungsbescheid noch nicht vorliegt. Studienplatzklagen müssen bis zu einer gesonderten Frist mit einem gesonderten Antrag eingeleitet werden.