Achtung: Nächster Fristablauf für Studienplatzklagen zum Wintersemester 2018/2019: 01.09.2018

Beachten Sie den kommenden Fristablauf für Studienplatzklagen zum Sommersemester 2018 am 01.09.2018. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und vor diesem Zeitpunkt, um das Vorgehen einer Studienplatzklage rechtzeitig zu planen.

Wichtig ist: Beachten Sie bitte, dass der Erhalt des Ablehnungsbescheids für eine Studienplatzklage nicht entscheidend ist. Die Studienplatzklage richtet sich in der Mehrheit der Fälle nicht gegen den regulären Ablehnungsbescheid, da sie eines unabhängigen Antrages bedarf.

Für diese Antragstellung sind ebenfalls bestimmte Fristen – nächste relevante Frist ist der 01.09.2018 – einzuhalten, wobei die Bewerbung auch eine entscheidende Rolle spielt. Warten Sie daher nicht auf Ihren Ablehnungsbescheid. Sichern Sie sich rechtzeitig den Erhalt Ihres Studienplatzes durch die Beauftragung und Antragstellung mithilfe unserer Kanzlei schon bevor Sie einen möglichen Ablehnungsbescheid erhalten und sogar am besten bevor Sie die Bewerbung bei den Universitäten vornehmen. Nur so ist gewährleistet, dass die bestmöglichen Chancen bei einer Studienplatzklage realisiert werden.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Schreiben Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht an info@kanzlei-rose.com oder rufen Sie uns für weitere Informationen an.