Sichern Sie sich eine umfassende Beratung zum Hochschulrecht an sämtlichen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen durch die Spezialisten der Rechtsanwaltskanzlei Rose.
Das an den Hochschulen geltende Hochschulrecht kann für Studenten, Hochschullehrer, Mitarbeiter und Funktionsträger schnell unübersichtlich werden, sodass Sie gegebenenfalls zu Ihrem Nachteil gefallene Entscheidungen nicht sofort erkennen oder wissen, wie Sie diese adäquat anfechten können.
Das Hochschulrecht befasst sich mit allen wesentlichen rechtlichen Fragen um das Studium an deutschen Hochschulen, zu denen Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, Musikhochschulen, Landwirtschaftliche Hochschulen, Pädagogische Hochschulen und viele weitere gehören.
Wichtige Bestandteil des Hochschulrechts umfassen die Zulassung zur Hochschule (Hochschulzulassungsrecht), der Immatrikulation, der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (Prüfungsrecht), der Promotionsordnung, der Fachsemestereinstufung, Studiengebühren und Studienordnungen, Studienabschlüssen und der Exmatrikulation, der Aberkennung akademischer Grade, der Pensionierung und anderen Bereichen.
Unsere auf Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie gerne zu allen Fragestellungen.